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GEO-01/2003:

Von
Franz Mechsner![]()
Eigentlich
erscheint es uns selbstverständlich, dass wir fähig sind,
ICH MOCHTE DIESEN
ARTIKEL schreiben, überlege mir die Anfangsworte. Also, dann wollen
wir mal. Ich will meine Arme heben, und schon heben sie sich. Ich
will „Ich möchte“ schreiben, und die Finger tanzen gehorsam über
die Tasten meines Laptops.
Wie eigentlich kann das geschehen? Es ist
ein so selbstverständlicher Vorgang, dass wir kaum je einen
Gedanken darauf verschwenden. Aber ist er nicht bei genauerer
Betrachtung staunenswert, rätselhaft, ja zauberisch?
Die Verwandlung des Willens in körperliche
Bewegung nannte der Philosoph Karl Jaspers „die einzige Stelle in
der Welt, wo das, Magische’ wirklich ist, das heißt, wo ein
Geistiges sich unmittelbar in physische und psychische
Wirklichkeit umsetzt“. Aber die wunderbare Metamorphose von
Gedanken in Aktionen ist keineswegs das einzig Mysteriöse am
Willen. Kaum weniger geheimnisvoll ist unsere Fähigkeit,
selbstbestimmt und bewusst zu wählen und zu handeln, vornehmer
ausgedrückt: unsere Willensfreiheit.
Einerseits: Wir können unsere
Willensfreiheit nicht bezweifeln. So hätte ich doch zum Beispiel,
statt den Artikel zu beginnen, erst noch eine Tasse Kaffee trinken können.
Mehr noch: Ich darf nicht nur wählen, ich muss es sogar. Wer kennt
nicht Situationen, in denen die auferlegte Wahl zur existenziellen
Qual wird - und dennoch unausweichlich.
Wir Menschen sind verdammt zur Freiheit,
wie Jean-Paul Sartre sagte. Wir sind Personen mit Verstand und
Gewissen, nicht nur gesteuert von Reflexen, Trieben und Instinkten.
Den Tieren ist ihr Leben gegeben, den Menschen aufgegeben; so wird
gewöhnlich die Trennungslinie gezogen. Wir wissen Gut und Böse
zu unterscheiden und sind damit aus dem Paradies der Unschuld
vertrieben. Die italienischen Philosophen Francesco Alberoni und
Salvatore Veca betonen, dass sittliche Forderungen die menschliche
Freiheit voraussetzen. Denn moralische Bewertung ziele darauf, wie
jemand von seiner Freiheit Gebrauch mache.
Andererseits: Wie ist so etwas wie
Willensfreiheit möglich in einer Welt unverrückbarer Naturgesetze,
denen auch wir unterworfen sind? Das menschliche Gehirn ist ein
Organ, das nach den Regeln der Physik und Chemie arbeitet. Die
Freiheit unseres Wollens und Handelns, im Alltag unbestreitbar,
erscheint unter dieser Perspektive plötzlich unergründlich
geheimnisvoll, wenn nicht gar prinzipiell unmöglich.
Bei erster Betrachtung stellen sich nur
zwei Alternativen: Entweder müssen
„Wenn das tatsächlich die beiden
einzigen Möglichkeiten wären, sich die Sache zurechtzulegen, dann
müsste uns das verstören“, sagt der Berliner Philosoph Peter
Bieri. „Denn es würde nichts Geringeres bedeuten, als dass wir
uns in diesem entscheidenden Aspekt unseres Lebens nicht verstehen können.“
Mit anderen Worten: Wer glaubt, dass etwas Geistiges materielle
Prozesse beeinflusst, der wird Schwierigkeiten haben, zu erklären,
wie dies genau geschehen soll. Wer umgekehrt davon ausgeht, dass
unser Leben vollständig nach Naturgesetzen abläuft, wird sich
schwer tun, zu erklären, weshalb wir uns dann überhaupt frei fühlen
können.
Denn das tun wir ja. Zwar lässt sich
leichthin zugestehen, dass unser biologisches und auch unser
soziales und psychisches Leben vielerlei Zwängen unterliegt. Wie
sie als Familienkonstellation, als Sozialisationsfaktoren und
Rollenerwartungen in das Innere des Menschen hineinwirken, haben
Psychologie und Gesellschaftswissenschaften uns offen gelegt. Durch
den erstaunlichen Wissenszuwachs in Physiologie, Neurobiologie und
anderen Naturwissenschaften
Aber all diese Erkenntnisse haben für
tausenderlei Tätigkeiten im konkreten Moment wenig Relevanz. Wir
spüren in allem Tun die eigene Entschlusskraft. Und wir werden sie
auch durch eifriges Nachdenken nicht los: Diese Zeitschrift zur Hand
genommen zu haben und nicht eine andere, diesen Satz gelesen zu
haben, jetzt diesen Gedanken zu fassen - wer behauptet, in all dem
bis ins Letzte außengesteuert zu sein, müsste sich und allen
anderen jede Initiative und auch jede Verantwortlichkeit absprechen.
Damit aber wäre er weder handlungs- noch gesellschaftsfähig. Also
billigt er sich notgedrungen einen Rest von freier Entschlusskraft
zu - und kann ihn nicht erklären.
Ist Willensfreiheit vielleicht etwas
derart Paradoxes, dass wir es prinzipiell nicht verstehen können?
Das wäre immerhin denkbar. Es gibt solche im Alltagsgebrauch völlig
klaren und bei konsequentem Nachdenken letztlich doch
unbegreiflichen Konzepte. Gerade einige grundlegende Begriffe
unseres Daseins haben oft etwas unauflösbar Mysteriöses an sich.
Zum Beispiel die Zeit: Zu jedem
Zeitabschnitt können und müssen wir uns ein „Vorher“
vorstellen. Da wir dieses scheinbar einfache und unproblematische
Verfahren gedanklich ins Unendliche fortrühren können, kann die
Zeit nicht irgendwann begonnen haben. Aber dass sie ewig zurückreicht,
vermögen wir ebenso wenig zu begreifen. Wir enden also in völliger
intellektueller Hilflosigkeit, in einem Paradox.
Um den Raum entstehen bei genauerer
Betrachtung ähnliche Rätsel. Der Philosoph Immanuel Kant betonte
in seiner 1781 erstmals erschienenen „Kritik der reinen
Vernunft“, dass die Paradoxien um Raum und Zeit keineswegs auf
Denkfehlern beruhen. Er schloss daraus, dass diese Begriffe für
unsere begrenzte menschliche Wahrnehmung gut taugten, jenseits davon
jedoch nicht mehr trügen. Womöglich ist Willensfreiheit auch so
ein Begriff, der sich praktisch zwar bestens bewährt, indes unbegreiflich
wird, wenn wir ihn grundsätzlich verstehen wollen.
„Das Thema der Willensfreiheit kommt
uns auch deshalb zum Verzweifeln schwierig vor“, sagt Bieri,
„weil sich so viele andere schwierige Themen darin kreuzen: etwa
die Frage, wie Gehirn und Geist zusammenhängen; oder wie sich
ethische Normen und Verantwortlichkeit begründen lassen; und
auch: was wir überhaupt wissen können und ob es prinzipielle
Grenzen des Wissens gibt“ - ein Fragenknäuel, das Philosophen
seit mehr als 2000 Jahren zu entwirren versuchen.
Unser
alltäglicher freier Wille
BIERI RÄT, erst einmal auf dem Teppich
zu bleiben: „Ein Teil der Ratlosigkeit hat mit der Neigung zu tun,
dem Problem der Willensfreiheit zu schnell eine ganz abstrakte Form
zu geben. Es geschieht dabei leicht, dass wir die konkrete
Erfahrung, die mit dem Begriff der Willensfreiheit eingefangen
werden soll, aus dem Blick verlieren. Der erste Schritt zu einer Lösung
muss darin bestehen, dass wir uns so genau wie möglich die
Erfahrungen vergegenwärtigen, die wir vor Augen haben, wenn wir im
Alltag von der Freiheit des Wollens und Entscheidens sprechen.“
Was also bedeutet Willensfreiheit im
Alltag? In seinem Buch „Das Handwerk der Freiheit“ diskutiert
Bieri beispielsweise unter immer neuen Aspekten den Raubmord des
armen Studenten Raskolnikow an der alten Pfandleiherin, das Thema
von Dostojewskijs Roman „Verbrechen und Strafe“ (der früher im
Deutschen den Titel „Schuld und Sühne“ trug). Als „Wunsch,
der handlungsleitend geworden ist“, war da zweifellos Raskolnikows
Wille, die Frau umzubringen und die von ihr gehorteten Wertsachen zu
stehlen. Doch war sein Wille dabei frei?
Der heruntergekommene und verarmte
Hungerleider brauchte dringend Geld. Vielleicht ging die Idee,
Arbeit zu suchen, durch
seinen Kopf, ebenso die Idee, zu betteln, und auch die Idee, die
Wucherin zu berauben. Wenn wir sagen „Die Raubmord-Idee siegte
schließlich über die anderen Ideen“, dann scheint da kein Raum für
so etwas wie Freiheit:
Eine der Alternativen
war eben übermächtig und hat sich durchgesetzt. Wenn wir
Raskolnikow dennoch verantwortlich machen, dann meinen wir
allerdings: Da war ein Spielraum, er hätte anders wählen können.
Und wir selber? Wir treffen unsere
Entscheidung vor dem Supermarktregal zwischen den Einflüsterungen
der Werbung, dem Hungergefühl im Bauch und dem Blick ins
Portemonnaie. Wir entscheiden uns, jetzt den längst fälligen Brief
zu schreiben oder dem Lockruf des blauen Himmels nachzugeben und
eine Fahrradtour zu unternehmen. Wir wählen unsere Worte - meist in
großer Geschwindigkeit: kontrovers oder eher begütigend.
Was aber ist eine Wahl? Bieri:
„Eine Wahl ist nicht einfach der Sieg
des momentan stärksten Motivs. Sie ist nicht der Ausgang eines
blinden Kräfte-Spiels. Wählen bedeutet, sich am Ende von einem
Motiv leiten zu lassen, das einem inneren, distanzierten Prozess
der Überlegung und Bewertung standgehalten hat.“ Der
amerikanische Philosoph Harry Frankfurt, Professor an der Princeton
University, betont, dass wohl auch manche Tiere Wünsche und Motive
haben. Zumindest Menschenaffen scheinen sogar vor dem Wählen zu überlegen.
Uns Menschen zeichne jedoch aus, dass wir über uns selbst nachdächten
und „Wünsche höherer Stufe“ zu bilden fähig seien: Wir können
wünschen, meint Frankfurt, bestimmte Wünsche und Motive zu haben
oder auch nicht zu haben. Wir können sogar wünschen, anders zu
sein, als wir sind.
Ein handlungsleitender Wille entsteht
Frankfurt zufolge, wenn wir einen Wunsch nicht nur haben, sondern
ihm zustimmen und ihn aktiv zu verwirklichen versuchen. Unsere Fähigkeit,
Wünsche zu bedenken, gegeneinander abzuwägen und uns schließlich
mit einem Wunsch zu „identifizieren“, sei es vor allem, die
uns Menschen zu „Personen“ mache.
Manchmal misslingt die Identifikation
aber auch. Ein Nikotinsüchtiger beispielsweise mag sich wünschen,
nicht mehr zu rauchen. Da er diesen Wunsch jedoch nicht zum Willen
entwickeln kann, hat er, was das Rauchen betrifft, keine oder nur
begrenzte Willensfreiheit.
Ist aber nicht der Wille eines Menschen,
ob nikotinsüchtig, essfreudig oder was auch immer, auf irgendeine
Weise an Vorbedingungen geknüpft -„bedingt“, wie Philosophen
sagen? Oder existiert auch ein „unbedingter“, ein von Abhängigkeiten,
von naturgesetzlichen Regeln losgelöster Wille?
Frankfurt lässt diese Frage offen. Bieri
hingegen, der den Überlegungen des amerikanischen Philosophen im
Wesentlichen zustimmt, formuliert ein überraschendes Paradox: Der
freie Wille sei klar bedingt. Die Freiheit des Willens liegt für
Bieri darin, „dass er auf ganz bestimmte Weise bedingt ist:
durch unser Denken und Urteilen. Ein freier Wille ist ein Wille, der
unserem Urteil und Entschluss folgt“.
Bieris
Paradox: der bedingt freie Wille
DER FREIE WILLE - notwendig determiniert?
Halten wir diese begriffliche Zumutung zunächst einmal aus und fragen:
Trifft Bieris Diktum unser Alltagsverständnis einigermaßen?
Bezeichnen wir tatsächlich nur denjenigen Willen als frei, der vom
Nachdenken geleitet ist? Dabei ist der Wille, wie Bieri darlegt,
nicht einfach frei oder nicht frei. Es gebe Grade der
Willensfreiheit: Ein Wille sei umso freier, je umfassender er von
Nachdenken - sei’s im Bösen oder Guten - geleitet werde; und umso
unfreier, je weniger dies zutreffe. So gesehen müssen wir uns die
Freiheit unseres Willens im Lauf des Lebens immer umfassender
erarbeiten: Persönliche Entwicklung geht einher damit, die
Gestaltung unserer Entscheidungen und damit den „Grad der
Willensfreiheit“ zu entfalten.
Passt Bieris Verständnis auf die Art,
wie wir beispielsweise mit Georg, einem obsessiven Nörgler,
umgehen, der sich im Zorn zu den schlimmsten Beleidigungen
versteigt? Hat er wieder mal alle Gäste vergrault, sagen wir
vielleicht:
Der arme Sklave seines Jähzorns konnte
nicht anders. Doch gleichzeitig neigen wir dazu, ihn sehr wohl für
seine Entgleisungen verantwortlich zu machen, vielleicht
verantwortlicher als jemanden von ausgeglichenem und angenehmem
Charakter, der sich ein einziges Mal danebenbenommen hat. „Der
kann halt nicht anders“ ist nicht immer entschuldigend gemeint,
sondern oft auch ein wutgeladener Vorwurf.
Welche Intuition leitet uns hier? Wir
kreiden Georg mangelnde Selbsterziehung an - und das heißt für
Bieri:
Wir werfen ihm vor, dass er bei den
Entscheidungen der Vergangenheit nicht nachgedacht hat. Denn sie
sind es, die im Laufe unseres Lebens unseren Charakter formen, der
nun die Basis für künftige Entscheidungen ist. Somit kann ein
schlechter Charakter schlechtes Benehmen nicht entschuldigen. Denn
der Charakter, das Zentrum der Persönlichkeit, ist gewissermaßen
geronnener Wille; in ihm manifestiert sich das versäumte oder
geleistete Nachdenken in der Vergangenheit. Von uns selber wie von
jedem halbwegs intelligenten und verständigen Menschen verlangen
wir, über eigene Entscheidungen nachzudenken und sich um die
Selbsterziehung zu kümmern - die Chance zur Freiheit zu ergreifen.
Wir bestehen sogar auf der Verantwortung des
Unverantwortlichen; darauf, dass ein Mensch die Chance hatte und
weiterhin hat, seine Freiheitsfähigkeit durch Selbstdistanz und
Nachdenken zu entwickeln.
Aber ist es nicht ein Hohn, von Freiheit
zu sprechen, wenn doch vieles von dem, was wir wollen, darauf zurückgeht,
was andere uns gesagt haben, wie sie versuchen, uns zu beeinflussen,
zu überreden oder gar zu manipulieren? Unsere Autonomie leide in
der Tat dort, meint Bieri, wo es jemand darauf anlege, unsere
Entscheidungsfreiheit außer Kraft zu setzen, zum Beispiel in der
Hypnose, oder uns für die Willensbildung bedeutsame Informationen
vorenthalte wie der Arzt, der dem Patienten dessen wahren Zustand
verschweigt.
Aber in den meisten Fällen könnten
Beeinflussungen, so meint Bieri, uns sogar „zu größerer
Willensfreiheit verhelfen“; vorausgesetzt, sie stießen ein
verstärktes Nachdenken an: zum Beispiel, wenn die Freundin uns
bedrängt, nicht schon wieder zu verreisen, und uns in der
Auseinandersetzung klar wird, dass unsere Fernurlaube eigentlich nur
eine Flucht sind. Familiäre Erwartungen, berufliche Zwänge,
Zumutungen der Gesellschaft - sie alle können auch als Chance
gesehen werden, unseren eigenen Willen zu finden.
Ob wir aber überhaupt auf die Suche
gehen, sagt der Philosoph, „darüber entscheiden letztlich wir,
und darin liegt unsere Selbstständigkeit im Trommelfeuer fremder
Einflüsterungen. Es sind Einsicht und Verstehen, die uns zu
befreiender Abgrenzung verhelfen, nicht Abschottung und das
Verstecken in einem inneren Schützengraben“.
Bieris Konzept, dass wir Willensfreiheit
dort sehen, wo Nachdenken möglich ist, scheint zumindest wichtige
Aspekte unserer Alltagsvorstellung zu treffen, und es taucht auch in
modernen Vorstellungen zum Strafrecht wieder auf. Außerdem hat eine
solche Definition von Willensfreiheit noch einen weiteren Vorzug:
Sie ist vereinbar mit einer „Regie des Gehirns“, wie der
Berliner Philosoph es ausdrückt.
Die
neuronale Basis des Willens
DASS NACHDENKEN und Entscheiden auf
neuronalen Vorgängen basieren, wird von den wenigsten Wissenschaftlern
bestritten. Dabei scheinen vor allem Prozesse in der äußeren
Zellschicht des Gehirns, der Großhirnrinde, die Vielfalt unseres
Denkens, Redens und Tuns zu gewährleisten. „Das Gehirn ist eine
Informationsmischmaschine“, sagt der Tübinger Hirnforscher
Valentin Braitenberg über das Kreativitätstriebwerk in unserem
Kopf. Die Fähigkeit, beliebige Informationen mit beliebigen anderen
zu kombinieren, zeige sich schon in der Art, wie die
Pyramidenneuronen, die Grundbausteine der Hirnrinde, miteinander
verbunden sind: Jede Pyramidenzelle ist über kurz- und
weitreichende, verästelte Fortsätze mit Zehntausenden anderer
Pyramidenzellen verknüpft. Geht man in Gedanken von einer
Pyramidenzelle zur nächsten und übernächsten, dann lässt sich für
zwei beliebige Pyramidenzellen stets ein Weg von höchstens drei bis
vier Stationen finden, der die Verbindung herstellt.
Im Gegensatz zu einem herkömmlichen
Computer ist das Netzwerk des Gehirns von etwa einer Milliarde
Pyramidenzellen allerdings nicht nach einem detaillierten Plan,
sondern weitgehend zufällig geknüpft. Gemeinsame Aktivität von
Neuronen scheint deren Verbindung zu stärken, was zu besonders eng
verknüpften Teilnetzwerken führen könnte, so genannten assemblies.
Deren „Zündung“ ruft dann das entsprechende Informationselement
auf. „Feuernde“ Neuronennetze wiederum lassen sich im Prinzip zu
unübersehbar vielfältigen raum-zeitlichen Mustern kombinieren.
Beim Erzeugen solchen Reichtums spielen vermutlich auch chaotische
Prozesse eine wichtige Rolle und tragen zur Offenheit und
Unvorhersehbarkeit von menschlichem Verhalten bei.
„Da unten bilden es immer“, sagte der
Philosoph Ernst Bloch. Und er meinte das unaufhörliche Herumdenken
in uns, das Mäandern unendlicher Assoziationsketten, das Auftauchen
und Verschwinden irrlichternder Fantasiefragmente, das
Durcheinanderwirbeln von Obsessionen und Gleichgültigem.
Die überschäumende Mannigfaltigkeit
im Hirn muss aber auch gebändigt und kanalisiert werden, damit sie
sinnvoll nutzbar wird. Die fällige Auswahl aus dem reichen Angebot
ähnelt jenem Prozess, den Charles Darwin als treibende Kraft der
Evolution erkannt hat. Einem Prozess, der beide Seiten der Freiheit
abbildet: Offenheit und sinnvolle Ordnung. Diese Balance muss uns
gelingen. Es muss gewährleistet sein, dass Offenheit und Neuheit
den Unterbau von Gewohnheiten und festgelegten Routinen nur geringfügig
lockern, um nicht unkontrollierbar zu werden und die heikle Stabilität
des Systems zu gefährden.
So gewiss das menschliche Gehirn eine
„Kreativitätsmaschine“ ist, so ist es im Dienste der Stabilität
doch ebenso und vielleicht in viel stärkerem Ausmaß
eine„Kreativitätsverhinderungsmaschine“. Neue Fantasien und
Ideen dürfen nicht zu beliebiger Gedankenflucht oder gar zu unüberlegten
Aktionen fuhren, sondern müssen geprüft, bewertet und genutzt oder
verworfen werden.
Eine wichtige Rolle spielen dabei
„exekutive Funktionen“ im präfrontalen Cortex, jenes Teils der
Großhirnrinde, der direkt hinter der Stirn liegt. Dies heißt aber
nicht, dass diese Hirnregion gewissermaßen als übergeordnete
Instanz im Kopf unser Denken, Reden und Tun dirigiert, Eine solche
Instanz gibt es nicht. Stattdessen geschieht alles in einem Netz
sich gegenseitig beeinflussender Neuronen, von deren Zusammenwirken
wir noch wenig verstehen.
Die
Suche nach dem wahrhaft freien Willen
WIE ES SCHEINT, lassen sich die Bedeutung
des Wortes „Willensfreiheit“ im Alltag und die leitenden Ideen
dahinter durchaus nachvollziehen; die aus der Lebenswirklichkeit
verstandene Willensfreiheit scheint sich als ein vernünftiges
„Konzept“ zu bewähren. Danach ist die Willensfreiheil mit einer
Regie des Gehirns vereinbar, setzt diese sogar voraus, existiert
nicht außerhalb der Naturvorgänge, sondern eingebettet in diese.
Bedingtheit und Freiheit bedeuten somit keinen Widerspruch, und es dürfte,
so gesehen, keinen Anlass für einen Streit um „Freiheit“ versus
„Determinismus“ geben.
Doch, diesen Anlass gibt es!, könnte
ein Kritiker hier rufen. Denn die Beruhigungsformel „für den
Alltag tauglich und vernünftig“ habe letztlich nur aufschiebende
Wirkung. Sie behalte solange den Ruch eines intellektuellen
Taschenspielertricks, der das Unvereinbare vereinbar erscheinen lässt,
wie man nicht doch die eigentliche Frage, die Frage nach dem
unbedingten, dem „wirklich freien“ Willen geklärt habe. Das
Insistieren darauf könnte man für Beckmesserei in einer
gedanklichen Nische halten, die niemanden wirklich zu interessieren
hat. Doch ergeben sich durch das konsequente Überprüfen unserer
gedanklichen und begrifflichen Logik interessante Perspektiven.
Immanuel Kant hat in seiner „Kritik der
praktischen Vernunft“ herausgestellt: Ein unbedingt freier Wille wäre
selbst nicht verursacht, würde aber als „erste Ursache“ von
Wirkungsketten fungieren, die es ohne ihn nicht gegeben hätte. Ein
solches Ereignis durchbricht den naturgesetzlichen Determinismus,
verletzt also die strenge Kausalität und Vorbestimmtheit jeglichen
Geschehens.
Nun existieren aber in der Natur, wie wir
heute wissen, nicht-determinierte (indeterminierte) Ereignisse, nämlich
die Quantenprozesse, Wann beispielsweise ein bestimmtes radioaktives
Atom zerfällt, lässt sich nicht vorhersagen, Der Zerfall geschieht
anscheinend ohne Ursache, kann aber selbst eine Wirkung auslösen.
Fasziniert von einem solchen
Indeterminismus in der Natur, behauptete der Physiker Pascal Jordan
in den 1930er Jahren, solche durch nichts angestoßenen, also
akausalen Mikroprozesse könnten im menschlichen Gehirn verstärkt
werden und die Grundlage unserer freien Entscheidungen bilden.
Allerdings: Stellen wir uns dies unter
einem freien Willen vor? Sollte der Jordansche Freiheits-Mechanismus
funktionieren, würden uns Impulse zufällig und sinnlos mal in
die eine und dann in die andere Richtung reißen. Offensichtlich
reicht die Beschreibung als gewissermaßen unverursachte Entscheidung
nicht aus, um zu charakterisieren, was unter einem unbedingt freien
Willen zu verstehen wäre.
Erst recht kann die Theologie mit einem
solchen Zufallsgenerator-Modell für unsere Willensprozesse nicht
einverstanden sein. Dabei gilt: Die Idee einer unsterblichen
Seele und deren Verantwortung vor Gott erfordert die unbedingte
Freiheit des Menschen. Denn er kann nicht für etwas verantwortlich
sein, was Naturvorgänge hervorgebracht haben, ganz gleich ob auf
deterministische oder indeterministische Weise. Es muss noch
Freiheit jenseits der physikalischen und chemischen Prozesse geben.
In einem „Lexikon der christlichen
Moral“ heißt es denn auch: „Echte Sittlichkeit hat die
Willensfreiheit zur Voraussetzung,... Wenn man dem Menschen die
Willensfreiheit zuspricht, behauptet man, dass er beim Vorhandensein
aller zum Handeln erforderlichen Bedingungen doch nicht zum Handeln
oder zu einem bestimmten Handeln genötigt ist, sondern sich selbst
bestimmen kann.“
In den monotheistischen Religionen und
besonders im Christentum haben Denker immer wieder darum gerungen,
wie ein freier, mit Verantwortlichkeit für das Seelenheil
verbundener
Wille zusammengehen kann mit göttlicher
Allmacht, Vorsehung und Gnade -und wie die Möglichkeit des Bösen
sich verträgt mit Gottes Güte. Konzepte, die den freien Willen des
Menschen betonen, stehen dabei neben solchen, die vorrangig auf göttlicher
Vorbestimmung beharren oder beides als miteinander vereinbar
ansehen.
In der Neuzeit bestand vor allem die
katholische Kirche auf der Freiheit und Verantwortlichkeil des
Menschen und damit auf der Möglichkeit, sich Verdienste für das
Seelenheil zu erwerben. Reformierte Kirchen dagegen stellten -
besonders in der Frühzeit - oft das Wirken der göttlichen Gnade
in den Vordergrund. Wohl kaum eine Lehre leugnet allerdings die
Freiheit des Menschen radikal und vollständig. Nach christlicher
Vorstellung sind wir mithin für unser Tun vor Gott verantwortlich.
Experimente
zum Nachweis der Seele
DER GLÄUBIGE HIRNFORSCHER und
Nobelpreisträger John Eccies hat diesen Gedanken ernst genommen und
konsequent gefolgert, dass es einen unsterblichen, immateriellen
Anteil des menschlichen Geistes geben müsse, der auf außernatürliche
Weise körperliche Prozesse beeinflusst. Er entwickelte gar ein
theoretisches Modell für diese Interaktion: Bestimmte
Neuronengesellschaften in der Hirnrinde, die für die
Handlungsplanung zuständig sind, seien offen für den Einfluss der
Seele. Dies könne geschehen, postulierte Eccies, ohne das
fundamentale physikalische Gesetz der Energieerhaltung (nach dem
Energie weder spontan entstehen noch verloren gehen kann) zu
verletzen: Einzelne Quantenprozesse seien zufällig, und es sei
denkbar, dass diese die Aktivierung von Synapsen, den
Verbindungsstellen zwischen Nervenzellen, beeinflussten. Es falle
gewissermaßen in der Bilanz der Stoffflüsse und Energiepotenziale
nicht auf, wenn die Seele solche Quantenprozesse hin und wieder in
eine von ihr gewünschte Richtung lenke und damit unsere Handlungen
steuere.
Die Tätigkeit einer immateriellen Seele
würde sehr wohl auffallen, widerspricht der amerikanische
Neurobiologe David Wilson. Er argumentiert, dass einzelne
Quantenprozesse bei weitem nicht ausreichten, um die Aktivität auch
nur einer Synapse wesentlich zu bestimmen. Um Handlungen in Gang zu
setzen, sei die koordinierte „Zündung“ von Tausenden, wenn
nicht Millionen Synapsen notwendig.
Wenn die Seele nach Ecciesscher Manier
eine Armbewegung veranlassen wolle, müsste sie Quantenprozesse
massenweise in die hörige Richtung dirigieren. Und dies, so Wilson,
würde sich in der Energiebilanz des Gehirns niederschlagen. Denn um
Neuronen zu aktivieren, bedarf es Energie. Und die kann nach dem
Gesetz der Energieerhaltung eben nicht aus dem Nichts geschaffen,
sondern nur von einer Form in die andere umgewandelt werden, zum
Beispiel aus elektrischen Potenzialen in die chemische Energie,
die in Neurotransmittern steckt.
Experimente, um eine Verletzung der
Energieerhaltung festzustellen, hat noch niemand erdacht. Doch
selbst wenn die Bilanz „stimmt“, lassen sich jenseits von
Wilsons Argumentation noch andere Wirkungen einer geistigen
Substanz denken. So könnte die Seele dem Gehirn Handlungen nicht
quasi aufzwingen, sondern nur dann eingreifen, wenn die neuronale
Aktivität „auf der Kippe sieht“, Der minimale Eingriff würde
im Energiehaushalt nicht auffallen.
Festzuhalten bleibt: Wir verstehen die
neuronale Maschinerie noch zu wenig, um so etwas auszuschließen.
Dass aber eine solch „minimal i s tische“ Arbeit der Seele auch
bei näherem Hinsehen und mit besserer Kenntnis der Vorgänge im
Gehirn dem Anspruch an eine Theorie der unbedingten Freiheit genügt,
scheint zweifelhaft.
Bewusster
Wille oder Bewegung - was kommt zuerst?
DEN
VIELLEICHT ambitioniertesten, gewiss aber spektakulärsten Versuch,
dem unbedingt freien, an keinerlei Materie oder Rahmenbedingungen
geknüpften Willen experimentell auf die Spur zu kommen, hat der
kalifornische Neuro-Physiologe Benjamin Libet in den 196oer Jahren
unternommen. Er griff dabei auf einen Berund des deutschen
Neurologen Hans Kornhuber zurück. Der hatte in den l96oer Jahren
entdeckt, dass menschlichen Bewegungen ein
„Bereitschaftspotenzial“ des Gehirns vorausgeht, ein
elektrisches Potenzial, das sich mit Elektroden über dem prämotorischen
Cortex von der Kopfhaut ableiten lässt und die Aktivität der
beteiligten Nervenzellen widerspiegelt. Dieses Potenzial beginnt
sich eine bis eine halbe Sekunde vor dem Start der Bewegung zu
zeigen und wird dann immer stärker.
Libets Frage lautete: Wenn eine Bewegung
ausdrücklich „gewollt“ ist, wann genau im Lauf der neuronalen
Vorbereitung kommt der bewusste Wille zu dieser Bewegung ins
Spiel? Der bewusste Wille, überlegte der Neurophysiologe, ist der
einzig plausible Kandidat für einen möglicherweise „unbedingt
freien“ Willen. Dieser müsste dann aber auch die Entstehung von
Bereitschaftspotenzialen frei steuern können, sonst wäre er nichts
als mentales Beiwerk, ein täuschendes „Epiphänomen“ von
gesetzmäßig ablaufenden Gehirnprozessen. Aus dieser Überlegung
ergibt sich die Logik von Libets Experiment: Nur wenn der Wille dem
Bereitschaftspotenzial vorausgeht, kann er Ursache für die Wahl und
Anbahnung gerade dieser Bewegung sein.
Libet bat seine jeweilige Versuchsperson,
ruhig und entspannt zu sitzen und zu einem frei gewählten Zeitpunkt
das Handgelenk zu beugen. Elektroden auf der Kopfhaut leiteten die
Gehirnpotenziale ab. Zusätzlich - und dies ist der entscheidende
experimentelle Trick -schauten die Probanden auf den Zeiger einer
rasch laufenden Stoppuhr. Der Wissenschaftler fragte sie anschließend:
„Welche Stellung hatte der Uhrzeiger,
als Sie den Willen spürten, die Hand zu bewegen?“
Nach vielen Untersuchungen puzzelte
Benjamin Libet die Ergebnisse zusammen: Seine Versuchspersonen spürten
den Willen, das Handgelenk zu beugen. etwa eine Fünftelsekunde vor
der tatsächlichen Bewegung. Der bewusste Wille ging also der Aktion
voraus, wie es uns auch im Alltag der Fall zu sein scheint.
Allerdings: Zu diesem Zeitpunkt war das Bereitschaftspotenzial
bereits maximal aufgebaut. Der bewusste Wille konnte somit die
Handlung weder gewählt noch eingeleitet haben; dies musste durch
etwas davor geschehen sein.
Kein Wunder, dass Libets Resultate
einen Orkan in der Fachwelt auslösten: Wenn der bewusste Wille,
etwas zu tun, erst auftaucht, nachdem das Gehirn die Handlung längst
angebahnt hat, ist er dann nicht ein unerhebliches, einflussloses
Erlebnis-Sahnehäubchen auf unbewussten, letztlich allein
ausschlaggebenden Hirnprozessen? Ist der freie Wille hiermit als
Illusion entlarvt? Jedenfalls, so Libet, beruht die Ansicht, dass
wir über unseren bewussten Willen Aktivitäten in Gang bringen können,
auf Selbsttäuschung, entsprechend dem griffigen Diktum: Wir tun
nicht, was wir wollen, sondern wir wollen, was wir tun.
Der Wissenschaftler sieht jedoch ein
Schlupfloch für die Vorstellung, dass der bewusste Wille dennoch
frei und handlungswirksam sein könnte: Vielleicht beschränke
dieser sich auf die - allerdings entscheidende - Möglichkeit, eine
schon eingeleitete Handlung quasi im letzten Moment zu stoppen, eben
dann, wenn der Tätigkeitsimpuls bewusst wird.
Libet konnte experimentell zeigen, dass
wir eine durch ein Bereitschaftspotenzial vorbereitete Bewegung tatsächlich
nach diesem Prinzip verhindern können. Der bewusste Wille wählt
und kontrolliert somit nach der These des Forschers Aktionen nicht
direkt, sondern indirekt - indem er sie entweder geschehen lässt
oder aber sie per „Vetofunktion“ unterbindet. Eine solche
Funktion des bewussten Willens, behauptet Libet, entspreche unserer
Alltagsvorstellung und auch unseren ethischen und religiösen
Ansichten recht gut: Es gehe schließlich immer darum, Abstand zu
seinen Wünschen und Impulsen zu gewinnen und sie von diesem höheren
Standpunkt aus zu kontrollieren.
Der Neurophysiologe mag weder ausschließen,
dass der so funktionierende bewusste Wille wahrhaft frei ist, nämlich
unabhängig von Naturgesetzen, noch dass er seinerseits auf
unbewussten Hirnprozessen beruht. Allerdings sei unsere
Alltagserfahrung, vollkommen frei zu entscheiden, unmittelbar und
zwingend. Deshalb müssten wir regelrecht glauben, dass bewusste
psychische Prozesse Hirnprozesse kontrollieren und somit gewissermaßen
aus einer geistigen Sphäre in eine materielle hinein wirken könnten.
Außerdem gibt Libet zu bedenken: „Da das Thema Willensfreiheit
so fundamental ist für unser Selbstverständnis, sollten wir die
Behauptung, es handele sich hier um eine Illusion, nur aufgrund
gesicherter Beweise aufstellen. Und solche Beweise gibt es nicht.“
Trifft Libets Vorschlag, dass der bewusste
Wille vorher initiierte Prozesse im Gehirn nur abblockt oder ihnen
zustimmt, wirklich unsere Intuition von Willensfreiheit? Empfinden
wir nicht deutlich, dass wir auch frei sind, eine Handlung engagiert
zu entwerfen, die Einzelheiten zu planen und dann über längere
Zeit konzentriert auszuführen? Ein freier Entschluss von Bedeutung
braucht in aller Regel Zeit, oft ein intensives Abwägen. Man mag
sich vorstellen, dass die Willensfunktion die im Kopf brodelnden
Ideen und aufkeimenden Wünsche auf die gleiche Weise bändigt wie
die von Libet untersuchten Handbewegungen. Doch ist nicht klar, ob
das Bild einer im letzten Moment quasi aus dem Nichts auftauchenden
WillensFeuerwehr komplexen psychischen Vorgängen gerecht wird.
Der
unbedingte freie Wille-ein unmögliches Konstrukt
DIE BISHERIGEN BEMÜHUNGEN, einen
unbedingt freien Willen experimentell dingfest zu machen, sind
also mit größter Skepsis zu bewerten. Und den Philosophen Bieri überrascht
das nicht. Was kann, rein logisch, mit dem sehnsüchtig beschworenen
unbedingt freien Willen überhaupt gemeint sein, fragt er. Unbedingt
frei müsste doch wohl heißen: völlig unbeeinflusst. Ein
unbeeinflusster Wille aber kann niemandem zugehören. Denn insofern
er der Wille einer bestimmten Person wäre, wäre er von dieser
beeinflusst. Ein derart losgelöster Wille wäre auch vollkommen
zufällig - nicht beeinflusst von Gewohnheiten, Überlegungen, Abläufen
im Gehirn oder was auch immer. Ein unbedingt freier Wille wäre
unbegründet, da Gründe Faktoren der Beeinflussung sind. Er wäre
auch unbelehrbar, denn Belehrbarkeit bedeutet Beeinflussbarkeit. Und
schließlich wäre ein solcher Wille unkontrollierbar, denn auch
Kontrolle bedeutet Beeinflussung. Fazit für Bieri: Es lasse sich
gar nicht verstehen, was der „unbedingt freie Wille“ eigentlich
sein soll.
Die
Psychologie des freien Willens
KANN DIE PSYCHOLOGIE eingängigere
Antworten zu der alten Menschheitsfrage beitragen? Vermag sie das
mitunter kaum noch Ausdrückbare besser auszudrücken? Der Ulmer
Psychiater und Philosoph Henrik Walter sieht in dem Konzept der
Willensfreiheit vor allem drei Vorstellungen versammelt: Zu einer
freien Handlung gehört erstens, dass jemand sich als deren
„Urheber“ versteht; zweitens, dass er „nach Gründen
handelt“; und drittens, dass er „anders konnte“. Walters
weitere Analyse dieser Begriffe gelangt letztlich an eine ähnliche
Unterscheidung von bedingter und unbedingter Willensfreiheit wie die
Peter Bieris.
Denn die drei Komponenten können, wie
Walter betont, in einem „starken“ und in einem „schwachen“
Sinn verstanden werden. So bedeutet „Urheber sein“ im starken
Sinne, eine natürliche Wirkungskette autonom in Gang bringen oder
lenken zu können, im schwachen Sinne aber vielleicht nur, sich
selber als Akteur zu empfinden und sich eine Handlung zuzuschreiben.
„Nach Gründen handeln“ im starken Sinne besagt, dass ein
autonomer Wille Gründen folgen kann, ohne von ihnen oder ihrer
neuronalen Basis kausal bestimmt zu sein; im schwachen Sinne aber
vielleicht nur, dass wir Entschlüsse zu Aktionen gewöhnlich -
notfalls nachträglich - zu begründen wissen. „Anders können“
im starken Sinne meint das Vermögen, sich gemäß eines freien
Entschlusses über die Naturkausalität hinwegzusetzen, im schwachen
Sinne aber vielleicht nur
die allgemeine Fähigkeit, verschiedene Alternativen zu erwägen und
zwischen ihnen zu wählen.
„Akzeptieren wir die Existenz von
Willensfreiheit nur dann, wenn alle drei Komponenten in der starken
Variante verwirklicht sind“, so fasst Walter zusammen, „bedeutet
das wahrscheinlich, dass es Willensfreiheit nicht gibt. Reicht uns
die schwache Variante, dann ist Willensfreiheil selbstverständlich,“
Der Wissenschaftler vermutet, dass ein letztlich angemessener, vernünftiger
und praktischer Begriff von Willensfreiheit irgendwo zwischen
diesen Extremen liegt.
Empirische Forschung hat gezeigt:
Das Urheber-Erlebnis, jene zentrale
Kategorie in Walters Willens-Definition, scheint von Aktivitäten in
der Hirnrinde begleitet zu sein. Damit ist freilich noch nichts darüber
ausgesagt, welches der beiden Phänomene die Ursache des anderen
ist. Gerhard Roth, Professor für Hirnforschung an der Universität
Bremen, beschreibt in seinem Buch „Das Gehirn und seine
Wirklichkeit“ Experimente, die hierzu Aufschluss geben.
Vorgenommen wurden sie an Patienten, deren Schädel aus
medizinischen Gründen geöffnet werden musste:
Reizte man bei ihnen mir Elektroden am
(schmerzunempfindlichen) Gehirn gewisse motorische Cortex-Areale,
konnte sich etwa ein Arm heben. Nach dem Grund ihrer Bewegung
gefragt, behaupteten die
Betroffenen regelmäßig,
sie gewollt zu haben, Reize in tiefer liegenden Strukturen
wie dem Thalamus lösten ebenfalls Bewegungen aus. Doch die
Patienten empfanden sie als
unbeabsichtigt oder sogar gegen ihren Willen
zustande gekommen.
Der
US-Psychologe Daniel Wegner glaubt, dass das Urheber-Erlebnis auf der subjektiven Wahrnehmung
beruht, ein Ereignis verursacht zu haben. Selbst, wenn es gar nicht
so ist.
Stellen Sie
sich vor, Sie gehen abends in
einer Stadt spazieren. Sie schauen auf ein erleuchtetes Fenster -und
dort geht in diesem Augenblick das Licht aus. Seltsam: Immer,
wenn Sie ein Fenster
fixieren, wird es dunkel. Sie werden sich kaum gegen das Gefühl
wehren können, die
Lichter mit ihrem Blick ausgeknipst zu haben - obwohl Sie wissen,
dass das nicht stimmen kann. Aus solchen Überlegungen,
vor allem aber aus Experimenten zum Urheber-Erlebnis, folgen.
Wegner: Wir empfinden, ein Ereignis willentlich bewirkt zu haben,
wenn unsere
begleitenden oder vorausgehenden Gedanken diesem Ereignis entsprochen
haben. Diese Empfindung kann allerdings
täuschen, während die tatsächliche Ursache uns verborgen
bleibt.
Auch über die tatsächlichen Gründe für
unser Handeln können wir irren. Stattdessen fabulieren wir uns in
solchen Fällen plausible Motive zurecht. Was Psychoanalytiker seit
Sigmund Freud vermuten, zeigt sich auch in Experimenten. In den
i96oer Jahren untersuchten die US-Neurobiologen Roger Sperry und
Michael Gazzaniga so genannte Split-Brain-Patienten, bei denen Ärzte,
um lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen vorzubeugen, die Nervenfasern
zwischen den Hemisphären des Großhirns durchtrennt hatten. Objekte
im linken Gesichtsfeld nimmt bei solchen Menschen nur die rechte
Hemisphäre wahr - und umgekehrt. Ein obszönes Bild im linken
Blickfeld kann den Patienten zum Grinsen bringen. Doch wenn man ihn
fragt, warum er grinst, und damit seine sprachbegabte linke Hirnhälfte
anspricht, die von dem Bild nichts weiß, dann gibt er Antworten
wie: „Ihre Krawatte sieht so komisch aus.“ Anscheinend erfinden
wir, wenn wir von unseren wahren Beweggründen nichts wissen, gern
Geschichten, an die wir dann glauben - ohne zu merken, dass wir sie
erfunden haben.
Ob unser Bewusstsein in manchen Fällen
auch in der Annahme fehlgeht, „anders zu können“, hat eine
Forscher-Gruppe um den US-Neurobiologen Alvaro Pascual-Leone
experimentell untersucht. Die Probanden sollten auf ein Signal hin
nach Belieben den rechten oder den linken Zeigefinger heben.
Eine Apparatur über der Schädeldecke
stimulierte dabei mit Magnetfeldern bestimmte motorische Hirnareale.
Tatsächlich hoben die Versuchspersonen wesentlich öfter
denjenigen Finger, dessen Bewegung durch den Stimulator voraktiviert
war. Dennoch waren sie sich der Beeinflussung nicht bewusst.
Es lässt sich mithin vermuten: Wir
besitzen über Willensprozesse kein unmittelbares und sicheres
Wissen, sondern nur Interpretationen und gedankliche Konstruktionen.
Dass wir das Gefühl, frei zu handeln, im Versuch leicht erzeugen
können und dass uns experimentelle Beeinflussungen verborgen
bleiben, spricht dafür, dass sich der freie Wille einreiht in
andere psychologische Phänomene. Er scheint ein neurobiologisch
fundiertes Phänomen zu sein; wie die Wahrnehmung oder das Denken,
die uns bekanntlich hin und wieder täuschen, im Großen und Ganzen
aber einigermaßen realitätsgerecht funktionieren.
Der
Zwang zur Ich-Perspektive
WENN ABER DER FREIE WILLE auf den
Regungen des Hirns beruht, also von ihnen verursacht ist - weshalb
erleben wir unsere Entscheidungen dann nicht als determiniert? Dies
hängt vor allem mit der „Erste-Person-Perspektive“ zusammen:
Als Erlebende bemerken wir nicht gleichzeitig die Gehirnprozesse,
die unserem Erleben zugrunde liegen. Wir können nicht jemand sein
und dabei zugleich registrieren, wie dies zustande kommt.
Auch die Vorstellung von der Offenheit
der Zukunft ergibt sich aus der Erste-Person-Perspektive. Darauf hat
der Physiker und Nobelpreisträger Max Planck hingewiesen - der Begründer
der Quantentheorie. Für unser Bewusstsein, so zeigte Planck, stellt
sich sein zukünftiges Handeln als offen und grundsätzlich
unvorhersehbar dar. Für einen optimal informierten Beobachter
jedoch als naturgesetzlich vorhersagbar - jedenfalls im Prinzip,
auch wenn in der Praxis ein alles durchschauender Beobachter nicht
anzutreffen sein wird.
Max Planck betonte: Eine Beschreibung
eines Vorgangs als „naturgesetzlich“ setzt voraus, dass der
Beobachter wirklich nur beobachtet und auf keine Weise das
Geschehen stört. Stellen wir uns vor, eine neutrale, allwissende
Beobachterin, die Einsicht in alle Details der Situation des
Studenten Raskolnikow in Dostojewskijs Roman und besonders in alle
seine Hirnaktivitäten hat, vermag sicher vorauszuberechnen, dass
der arrogante und verzweifelte Bettelstudent die Treppen zur alten
Pfandleiherin hinaufgehen, sie erschlagen und ihre Wertsachen aus
der Kommode stehlen wird.
Doch was geschieht, wenn die Beobachterin
das Resultat ihrer Berechnung Raskolnikow mitteilt? Dann
beeinflusst sie das Geschehen jenseits des Berechenbaren.
Raskolnikow könnte sich nun sagen: Um
Gottes willen, diese Frau Doktor Allwissend prognostiziert, dass ich
ein Mörder sein werde. Ich aber werde ihr beweisen, dass sie
Unrecht hat. Und damit kann er die Berechnung durchkreuzen, obwohl
sie völlig korrekt war. Ebenso könnte niemand für sich selber
seine Handlungen vorausbestimmen, auch wenn er alle Details seiner
Situation in einem vergangenen Augenblick kennen würde. Denn auch
in diesem Fall wäre der Beobachter seiner selbst er selbst und also
nicht getrennt vom beobachteten Geschehen.
Der Hinweis auf die Ich-Perspektive macht
plausibel, weshalb wir unsere eigene Zukunft als offen erleben. Doch
inwiefern verschafft sie uns auch das Erlebnis, Urheber unserer
Handlungen zu sein? Um dies zu begreifen, müssten wir wohl die
Entstehung und Funktion des „Selbstmodells“, jener mentalen Repräsentation
der eigenen Person, besser durchschauen. Nach Ansicht des Mainzer
Philosophen Thomas Metzinger ist es dies vom Gehirn erzeugte
Selbstmodell, das wir für uns selber halten. Nur ihm zugeschriebene
Eigenschaften und Tätigkeiten erlebe ich als „meine“. Und wenn
ich „mich“ beurteile, beurteile ich mein Selbstmodell, wie auch
immer es von Kultur, Erziehung, sozialen Faktoren beeinflusst ist.
Nicht
absolut frei - und dennoch verantwortlich
IM SCHLUSSTEIL
seines Buches lässt Peter Bieri den Raskolnikow einen fiktiven
Disput mit seinem Richter führen. In immer neu variierten
Argumentationen versucht der angeklagte Student zu beweisen, dass
eine Verurteilung Unrecht wäre. Denn seine Tat sei naturgesetzlich
determiniert gewesen, und er selber sei deshalb nicht im Mindesten
verantwortlich dafür. Der Richter entgegnet ihm, er hätte auch
anders handeln können.
So geht es hin und her. Schließlich
findet der Richter ein Argument, dem Raskolnikow nichts mehr
entgegenzusetzen weiß: Indem dieser eine mögliche Verurteilung
„Unrecht“ nenne, rede er moralisch. Damit zeige er aber, dass er
selber von anderen gerecht und fair behandelt werden möchte, und
akzeptiere die Regeln einer Gemeinschaft, die von ihren Mitgliedern
moralisches Verhalten verlangt - wie determiniert auch immer.
Vor allem Hirnforscher argumentieren
oft ähnlich wie Bieris Raskolnikow: Da unser Verhalten vollständig
im Rahmen der Naturgesetze ablaufe, so ihre radikale These,
brauchten wir ein „neues Menschenbild“, in dem Begriffe wie
„Willensfreiheit“ und „Schuld“ keinen Platz mehr hätten.
Gerhard Roth zum Beispiel glaubt, dass sich aufgrund der
Fortschritte in der Hirnforschung „in spätestens zehn Jahren“
die Einsicht durchgesetzt habe, dass es Freiheit etwa im Sinne einer
subjektiven Schuldfähigkeit nicht gibt. Die Funktion von Strafe als
Sühne für eine Schuld sei damit hinfällig, ergänzt der
Braunschweiger Wissenschaftsphilosoph Gerhard Vollmer. Juristen wie
der Mannheimer Strafrechtler Björn Burkhardt widersprechen dem. Für
Burkhardt genügt unser subjektives Freiheitsbewusstsein, um
Verantwortung zu begründen. Dieses sei keine Illusion, sondern gehöre
notwendig zur Erste-Person-Perspektive. Handeln sei mit erlebter
Freiheit verbunden. Und einzig diese Perspektive sei angebracht,
wenn es gelte, den Menschen als Person und damit als
verantwortliches Gemeinschaftswesen zu begreifen und zu behandeln.
Burkhardt bezweifelt überhaupt, dass
irgendeine gegenwärtige oder noch anstehende Erkenntnis der
Hirnforschung Definitionshoheit über Willensfreiheit, Schuld und
Verantwortung im Alltag oder im Strafrecht erlangen kann oder auch
nur sollte. Kein Faktum der Natur - also auch kein Ergebnis der
Naturwissenschaften - könne als solches begründen, wie wir leben
sollten. Die Aufgabe, dies miteinander auszuhandeln, müssten wir
selber übernehmen.
Der Neurobiologe Dr. franz mechsner, 49, untersucht am Max-Planck-Institut für Psychologische Forschung in München, wie das menschliche Gehirn Bewegung steuert.